Diese AGB gelten für alle Aufträge und Dienstleistungsverträge zwischen Novum Marketing und seinen Kunden.
Stand: Mai 2026 · Anwendbares Recht: Schweizer Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Novum Marketing (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Webdesign-, Entwicklungs-, Branding- und Marketingleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Novum Marketing · Gempenstrasse 2, 4104 Oberwil, Schweiz
E-Mail: info@novum-marketing.ch · Tel: +41 79 534 08 31
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder unterzeichnetes Angebot durch den Auftraggeber. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Angebote sind 30 Tage nach Ausstellung gültig, sofern nicht anders vereinbart.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages ist. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Im Rahmen jedes Projekts sind zwei Korrekturschleifen kostenlos enthalten. Ab der dritten Änderungsrunde werden die Mehraufwände nach tatsächlichem Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Der Stundenansatz wird im Angebot festgehalten.
Eine Korrekturschleife umfasst zusammengefasste Änderungswünsche in einem einzigen Feedback-Dokument. Stückweise übermittelte Änderungen können als separate Schleifen gewertet werden.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders vereinbart. Die Mehrwertsteuer (MWST) wird gemäss geltendem Schweizer Recht ausgewiesen, sofern eine Steuerpflicht besteht.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % p. a. berechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte und Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) rechtzeitig und vollständig zu liefern. Verzögerungen durch fehlende oder unvollständige Unterlagen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle notwendigen Rechte an den von ihm gelieferten Inhalten verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
Genannte Liefertermine sind Richtwerte und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Auftraggeber alle notwendigen Mitwirkungspflichten fristgerecht erfüllt hat.
Bei höherer Gewalt, technischen Störungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Designs, Texte, Code, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben zunächst beim Auftragnehmer.
Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke. Eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. Weiterveräusserung, Lizenzierung) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten für eigene Referenzzwecke (Portfolio, Website, Social Media) zu nutzen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines professionellen Dienstleisters. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Netto-Honorars begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Für die inhaltliche Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Laufende Monatspauschalen können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Für Projektaufträge gilt: Bereits erbrachte Leistungen werden zum Stundensatz vergütet, sofern der Auftraggeber vorzeitig kündigt.
Eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere anhaltender Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.
Diese AGB und alle Verträge mit Novum Marketing unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Als Gerichtsstand wird Basel, Schweiz vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Novum Marketing behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorabenachricht zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserer Website abrufbar.